Landgericht Köln, 2016-06-30, 7 O 332/15

7 O 332/15Tribunale cantonale30 giu 2016

Testo completo

Landgericht Köln — 7 O 332/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-30

Aktenzeichen: 7 O 332/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0630.7O332.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 49489,71 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2791,74 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %. Die Kosten der Streithelfer zu 1) und 3) trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithelferin zu 2) tragen die Beklagte zu 75 % und im Übrigen die Streithelferin selbst.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.