Landgericht Köln, 2017-03-16, 24 O 296/16

24 O 296/16Tribunale cantonale16 mar 2017

Testo completo

Landgericht Köln — 24 O 296/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-16

Aktenzeichen: 24 O 296/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0316.24O296.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die außergerichtliche und erstinstanzliche gerichtliche Geltendmachung zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehnsvertrages mit der F-Bank, ein Geschäftsbereich der T AG, H-Straße, ##### C, Rechtsschutz aus dem zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsscheinnummer: ######) zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages leistet.

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