Landgericht Köln, 2018-09-04, 11 S 265/17

11 S 265/17Tribunale cantonale4 set 2018

Testo completo

Landgericht Köln — 11 S 265/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-04

Aktenzeichen: 11 S 265/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0904.11S265.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

12.7.2017 – 145 C 1/17 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger

147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 21.11.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Voll-

streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be-

trages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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