Landgericht Köln, 2018-09-05, 18 O 376/15

18 O 376/15Tribunale cantonale5 set 2018

Testo completo

Landgericht Köln — 18 O 376/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-05

Aktenzeichen: 18 O 376/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0905.18O376.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.531,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz aus 10.710,00 € vom 05.02.2015 bis 04.03.2015, aus 11.781,00 € vom 05.03.2015 bis 07.04.2015, aus 14.458,50 € vom 08.04.2015 bis 06.05.2015, aus 23.495,06 € vom 07.05.2015 bis 05.08.2015 und aus 32.531,62 € seit dem 06.08.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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