Landgericht Köln, 2019-02-27, 17 O 176/15

17 O 176/15Tribunale cantonale27 feb 2019

Testo completo

Landgericht Köln — 17 O 176/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-27

Aktenzeichen: 17 O 176/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0227.17O176.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, den in der Wohnung der Kläger Nr. 1.5.1. im Dachgeschoss des Objekts Q-Straße in 50823 Köln gelegenen Zugang zum Dachgeschoss dauerhaft zu verschließen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2016 zu zahlen.

  3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern als Gesamtgläubigern denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass den Klägern dauerhaft ein abschließbarer Kellerraum im Objekt Q-Straße, 50823 Köln nicht zur Verfügung steht, soweit dieser Schaden nicht vom Ziffer 1. mit erfasst ist.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, die Beklagte zu ¼.

  6. Das Urteil ist hinsichtlich Ziff. 1 vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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