Testo completo
Landgericht Köln — 31 O 152/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 31 O 152/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0218.31O152.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
in der Bundesrepublik Deutschland für nicht erlaubte Glücksspiele, insbesondere Online-Casino- und Automatenspiele zu werben, wenn dies geschieht, wie nachstehend sowie in Anlagen CBH 1 und CBH 29 wiedergegeben:
(Es folgt eine Darstellung der Werbespots)
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Höhe der Sicherheit beträgt für die Vollstreckung aus Ziff. 1) a)-d) jeweils 400.000,00 € und im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.