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Landgericht Köln — 11 S 204/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 11 S 204/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0909.11S204.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
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Das Verfahren wird ausgesetzt.
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Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt:
Handelt es sich bei einem durch einen Gewerkschaftsaufruf bedingten Streik eigener Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 261/2004?