Testo completo
Landgericht Köln — 10 O 142/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-27
Aktenzeichen: 10 O 142/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0827.10O142.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 18.296,48 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2021 zu zahlen.
-
Es wird festgestellt, dass der in Antrag zu 1) bezeichnete Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.
-
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i. H. v. EUR 1.214,99 freizustellen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
-
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung vollstreckbar.