Testo completo
Landgericht Köln — 33 O 258/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 33 O 258/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1020.33O258.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an den Mitgliedern ihres Vorstands, zu unterlassen,
in Bezug auf Verträge mit Verbrauchern über den Erwerb von Porto-Codes zur Frankierung von Briefen und Postkarten (Mobile Briefmarke) die folgende oder eine inhaltsgleiche Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden
„[. . .] Erworbene Mobile Briefmarken verlieren daher mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit. [. .. ] Eine Erstattung des Portos nach Ablauf der Gültigkeit ist ausgeschlossen.“
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2022 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich des Tenors zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.750,00 EUR; hinsichtlich des Tenors zu 2) und 3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.