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Landgericht Köln — 14 O 266/21 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2022-10-27
Aktenzeichen: 14 O 266/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1027.14O266.21.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt,
- es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, das in der Anlage K1, Bl. 20 d.A.:
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dargestellte Bildmaterial ohne Zustimmung des Klägers durch Einbindung in einen Internetauftritt zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu bearbeiten, wie geschehen unter https://www.f.com/, Anlage K 2, Bl. 21 f. d.A.:
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- dem Kläger Auskunft über den Umfang der Verwendung des in der Anlage K 1 beigefügten Bildmaterials zu erteilen.
II.
Die Widerklage wird abgewiesen.
III.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu I.) 1.) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.100,00 EUR; hinsichtlich des Tenors zu I.) 2.) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 330,00 EUR.