Testo completo
Landgericht Köln — 15 O 267/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 15 O 267/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0119.15O267.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die nachfolgend dargestellten abgehenden Zahlungen
zu dem darin jeweils ausgewiesenen Wertstellungsdatum dem Konto mit der IBAN N01 in den Kontokorrent als Haben-Betrag wieder gutzuschreiben nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 44.248,37 EUR seit dem 06.07.2022 und etwaige Kreditzinsen, die durch das aufgelaufene Soll der oben dargestellten Zahlungen entstanden sind, auszubuchen
sowie dem Kläger die nachfolgend dargestellten abgehenden Zahlungen
zu dem darin jeweils ausgewiesenen Wertstellungsdatum dem Konto mit der IBAN N01 in den Kontokorrent als Haben-Betrag wieder gutzuschreiben nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21,00 EUR seit dem 06.07.2022 und etwaige Kreditzinsen, die durch das aufgelaufene Soll der oben dargestellten Zahlungen entstanden sind, auszubuchen
sowie an den Kläger 1.877,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrags.