Testo completo
Landgericht Köln — 14 O 287/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 14 O 287/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0223.14O287.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: § 29 ZPO; § 32 ZPO; § 339 S. 2 BGB
Leitsätze
Für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe im urheberrechtlichen Kontext gilt kein "fliegender Gerichtsstand", weil die örtliche Zuständigkeit mangels eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung nicht auf § 32 ZPO gestützt werden kann. Auch ist der Erfüllungsort einer Unterlassungspflicht im Zusammenhang mit der Nutzung von Lichtbildern im Internet nicht an jedem beliebigen Ort, sodass auch aus § 29 ZPO keine "fliegende" örtliche Zuständigkeit gefolgert werden kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.