Testo completo
Landgericht Köln — 14 O 384/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-03-21
Aktenzeichen: 14 O 384/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0321.14O384.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Auf die Widerklage hin wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagte gegen den Beklagten auch in Zukunft keine Ansprüche auf Grundlage von § 32a Abs. 1 UrhG wegen der Nutzung des „R.“ in seiner aktuellen Form hat.
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Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 46 % und der Drittwiderbeklagte zu 54 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderklägers trägt der Drittwiderbeklagte. Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.