Testo completo
Landgericht Köln — 9 S 111/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: 9 S 111/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0424.9S111.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.