Testo completo
Landgericht Köln — 24 O 211/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-16
Aktenzeichen: 24 O 211/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0516.24O211.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bedingungsgemäß Deckung im Rahmen der Architektenhaftpflichtversicherung zur Versicherungsscheinnummer N01 für die im Klageverfahren vor dem LG Frankfurt, Az. 2-20 O 169/22 seitens der WEG U.-straße 78, 78a, 78b, I., gegen den Kläger geltend gemachten Schadensfälle zu gewähren.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.