Testo completo
Landgericht Köln — 14 O 13/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: 14 O 13/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0523.14O13.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 300,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2023 für die gewerbliche Lizenzierung sowie für das Angebot zu einer solchen Lizenzierung für die unter Ziffer 1 des ursprünglichen Klageantrags zu 1) wiedergegebenen Fotos zu zahlen.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 21.700,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2022 für die gewerbliche Lizenzierung sowie für das Angebot zu einer solchen Lizenzierung für diejenigen Fotos zu zahlen, die gemäß Ziffer 1 des Tenors des Urteils des OLG vom 18.02.2022, berichtigt durch Beschluss des OLG Köln vom 02.05.2022 (jeweils AZ 19 U 130/21), genannt und in der Anlage K1 wiedergegeben sind.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 78.000,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2023 aus 63.500,00 EUR sowie aus weiteren 14.500,00 EUR seit dem 04.07.2023 für die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der folgenden Fotos zu zahlen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“ .
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, während welchen Zeitraums die in Ziffer 3 des Tenors dargestellten neun Fotos zur Einlizenzierung angeboten wurden und zwar für jedes einzelne Foto unter Angabe des Kalenderanfangs- und Kalenderenddatums der Einstellung auf der Website.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.295,43 EUR EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.11.2022 sowie weitere 800,39 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2023 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Hinblick auf den ursprünglichen Klageantrag zu 1) erledigt ist.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese wird für die Vollstreckung betreffend Ziffer 1, 2, 3, 5 und 9 des Tenors auf 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags und für die Vollstreckung betreffend Ziffer 4 des Tenors auf 2.000,00 EUR festgesetzt.