Testo completo
Landgericht Köln — 33 O 127/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 33 O 127/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1031.33O127.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien die Unterlassungsverträge vom 09.10.2015 sowie 14.11.2018 aufgrund der am 06.04.2022 zugegangenen außerordentlichen fristlosen Kündigung der Klägerin beendet wurden und nicht mehr bestehen.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.