Testo completo
Landgericht Köln — 14 O 442/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-05-15
Aktenzeichen: 14 O 442/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0515.14O442.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 325,47 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.11.2023 zu zahlen.
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Die Beklagte wird ferner verurteilt, 1.200,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.3.2024 an den Kläger zu zahlen.
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Die Beklagte wird zudem verurteilt, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 220,27 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.3.2024 an den Kläger zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.