Testo completo
Landgericht Köln — 13 S 202/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: 13 S 202/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0521.13S202.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2023 (134 C 78/22) teilweise abgeändert.
Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, die entlang der Grundstücksgrenze zum Beklagten wachsenden Bäume, d. h. einen jungen Kirschbaum, einen jungen Kirsch-Pflaumenbaum, einen jungen Ahornbaum sowie eine Buche zu entfernen.
-
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
-
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.