Landgericht Kleve, 2015-02-27, 3 O 236/14

3 O 236/14Tribunale cantonale27 feb 2015

Testo completo

Landgericht Kleve — 3 O 236/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-27

Aktenzeichen: 3 O 236/14

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:0227.3O236.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgericht Kleve

Tenor

dürfte das BauFordSiG auf den vorliegenden Fall anwendbar sein, weshalb der Klägerin ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 1 BauFordSiG zustehen könnte.

§ 1 BauFordSiG ist ein Schutzgesetz iSv § 823 Abs. 2 BGB, in dessen persönlichen Schutzbereich die am Bau tätigen Handwerker fallen.

Nach der Neufassung des § 1 BauFordSiG dürfte auch ein Unternehmer, der nur ein Teilgewerk des Baus zu erbringen hat – so wie die xy GmbH im Rahmen des Bauvorhabens der xxx in Dortmund- , als Baugeldempfänger im Sinne der Vorschrift anzusehen sein.

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