Testo completo
Landgericht Kleve — 110 KLs - 204 Js 29/20 - 18/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 110 KLs - 204 Js 29/20 - 18/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:0827.110KLS204JS29.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
6 Jahren
kostenpflichtig verurteilt.
Die sichergestellten 1.996,7 Gramm Kokain werden eingezogen.
- §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 1, 3, 33 BtMG, 27, 52 StGB -