Testo completo
Landgericht Kleve — 120 Qs 93/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-12-29
Aktenzeichen: 120 Qs 93/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:1229.120QS93.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BtMG § 29a, BtMG § 30a
Leitsätze
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Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Kauf von Rauschgift kommt es bei Berechnung der „nicht geringen Menge“ auf das Vertragsangebot an, das sich in der Regel auf eine zumindest durchschnittliche Qualität bezieht, und nicht auf die später verabredungswidrig gelieferte geringe Qualität.
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Marihuana durchschnittlicher Qualität hat fünf bis acht Prozent THC, zumindest jedoch 4%.
Tenor
Der weiteren Haftbeschwerde des Angklagten vom 08.12.2020 gegen die Beschwerdeentscheidung der Kammer vom 02.12.2020 wird nicht abgeholfen.
Sie wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.