Testo completo
Landgericht Kleve — 6 O 24/21 — Teil-Vorbehalts- und Endurteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-12
Aktenzeichen: 6 O 24/21
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0812.6O24.21.00
Dokumenttyp: Teil-Vorbehalts- und Endurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
für Recht erkannt:
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Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.417.659,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2020 zu zahlen.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 945.106,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2020 zu zahlen.
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Die Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt, an die Klägerin vertragliche Zinsen in Höhe von EUR 457.790,47 zu zahlen.
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Die Beklagte zu 2) wird ferner verurteilt, an die Klägerin vertragliche Zinsen in Höhe von EUR 305.193,65 EUR zu zahlen.
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Die Beklagten werden ferner verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 12.991,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2021 zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, weitere 3.711,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2021 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1) zu 60 %, die Beklagte zu 2) zu 40 %.
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Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Den Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.