Testo completo
Landgericht Krefeld — 21 KLs 29/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 21 KLs 29/23
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2024:0226.21KLS29.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren
verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
Folgende sichergestellten Gegenstände werden eingezogen:
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Betäubungsmittel (Kokain, 7100 Gramm brutto) nebst Verpackungsmaterial
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PKW Volvo V40, amtliches Kennzeichen XXX –X ,
FIN: XX0XXX0XXX0000000
Angewendete Vorschriften:
§ 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, §§ 27, 52 StGB.