Landgericht Mönchengladbach, 2012-01-05, 1 O 236/11

1 O 236/11Tribunale cantonale5 gen 2012

Regest

erhebliche Schwächen eines Punktes einer Indizienkette können auch die übrigen Indizien im einstweiligen Rechtsschutz entwerten.

Testo completo

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 236/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-05

Aktenzeichen: 1 O 236/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0105.1O236.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 812, 823, 861, 985, 1006 Abs. 1, 1007 Abs.1

Leitsätze

erhebliche Schwächen eines Punktes einer Indizienkette können auch die übrigen Indizien im einstweiligen Rechtsschutz entwerten.

Tenor

Die mit Beschluss vom 22.07.2011 angeordnete einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der Antrag des Verfügungsklägers vom 21.07.2011 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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