Landgericht Mönchengladbach, 2014-09-08, 28 KLs 1/10

28 KLs 1/10Tribunale cantonale8 set 2014

Testo completo

Landgericht Mönchengladbach — 28 KLs 1/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-08

Aktenzeichen: 28 KLs 1/10

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0908.28KLS1.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Betruges in sechs Fällen, der falschen Versicherung an Eides statt in einem Fall und der Steuerhinterziehung in drei Fällen s c h u l d i g .

Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren

verurteilt.

Aufgrund der rechtsstaatswidrigen Verzögerung gelten von dieser Gesamtfreiheitsstrafe 8 Monate als vollstreckt.

Soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, trägt er die Kosten des Verfahrens.

Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten, soweit teilweise Einstellungen erfolgt sind, der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

§§ 156, 263 Abs. 1, 53 StGB, 370 Abs. 1 AO.

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