Landgericht Münster, 2008-04-04, 16 O 64/08

16 O 64/08Tribunale cantonale4 apr 2008

Regest

Schließt der Besteller nach erfolgreicher Kostenvorschussklage nach § 637 Abs. 3 BGB nachträglich mit dem Werkunternehmer eine Vereinbarung, nach der dieser wieder zur Nachbesserung berechtigt ist, so kann eine solche Vereinbarung ein Haustürgeschäft iSd § 312 BGB darstellen.

Testo completo

Landgericht Münster — 16 O 64/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-04

Aktenzeichen: 16 O 64/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0404.16O64.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 312 BGB; § 637 Abs. 3 BGB; § 767 ZPO

Leitsätze

Schließt der Besteller nach erfolgreicher Kostenvorschussklage nach § 637 Abs. 3 BGB nachträglich mit dem Werkunternehmer eine Vereinbarung, nach der dieser wieder zur Nachbesserung berechtigt ist, so kann eine solche Vereinbarung ein Haustürgeschäft iSd § 312 BGB darstellen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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