Landgericht Münster, 2009-09-23, 5 T 473/09

5 T 473/09Tribunale cantonale23 set 2009

Testo completo

Landgericht Münster — 5 T 473/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-23

Aktenzeichen: 5 T 473/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0923.5T473.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der aufgrund des Urteils des Landgerichts N vom 15.01.2009 von den Beklagten gesamtschuldnerisch an die Kläger zu erstattende Betrag wird auf 1.212,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.06.2008 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert für das Beschwerdeverfahren: 251,01 Euro

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