Landgericht Münster, 2013-06-21, 7 Qs-45 Js 52/11-14/13

7 Qs-45 Js 52/11-14/13Tribunale cantonale21 giu 2013

Testo completo

Landgericht Münster — 7 Qs-45 Js 52/11-14/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-21

Aktenzeichen: 7 Qs-45 Js 52/11-14/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0621.7QS45JS52.11.14.1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts U. vom 14. Februar 2012 wird auf die Beschwerde teilweise aufgehoben und unter Verwerfung der Beschwerde als unbegründet im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die dem Rechtsanwalt X. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf 276,08 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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