Landgericht Münster, 2017-01-31, 5 T 30/17

5 T 30/17Tribunale cantonale31 gen 2017

Regest

Faktische Unterhaltspflichten gegenüber nicht leiblichen Kindern in Bedarfsgemeinschaft sind im Rahmen des § 850 f ZPO nicht zu berücksichtigen.

Testo completo

Landgericht Münster — 5 T 30/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 5 T 30/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0131.5T30.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Normen: InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO 850 f Abs. 1 lit. a

Leitsätze

Faktische Unterhaltspflichten gegenüber nicht leiblichen Kindern in Bedarfsgemeinschaft sind im Rahmen des § 850 f ZPO nicht zu berücksichtigen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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