5 T 598/17•Landgericht Münster, 2017-12-19, 5 T 598/17
Landgericht Münster, 2017-12-19, 5 T 598/17
5 T 598/17Tribunale cantonale19 dic 2017
Regest
Ein Abschlag von 40 % ist bei Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse im Nachlassinsolvenzverfahren(hier lediglich Guthaben auf dem Nachlasstreuhandkonto) und aufgrund der Tatsache, dass aufgrund zuvor eingerichteten Nachlasspflegschaft weder Erben noch Nachlassgegenstände zu ermitteln sind, sowie angesichts der geringen Gläubigerzahl(hier drei) angemessen.
Testo completo
Landgericht Münster — 5 T 598/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: 5 T 598/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1219.5T598.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-(Kammer)
Normen: InsO §§ 63, 64 Absatz 2; InsVV §§ 1 bis 3
Leitsätze
Ein Abschlag von 40 % ist bei Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse im Nachlassinsolvenzverfahren(hier lediglich Guthaben auf dem Nachlasstreuhandkonto) und aufgrund der Tatsache, dass aufgrund zuvor eingerichteten Nachlasspflegschaft weder Erben noch Nachlassgegenstände zu ermitteln sind, sowie angesichts der geringen Gläubigerzahl(hier drei) angemessen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.582,20 EUR festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.