Landgericht Münster, 2018-07-02, 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18

8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18Tribunale cantonale2 lug 2018

Testo completo

Landgericht Münster — 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-02

Aktenzeichen: 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0702.8KLS30JS29.18.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von

3 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von 4 Jahren darf die Verwaltungsbehörde dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften:

§§ 222, 315c Abs. 1 Nr. 2 d), Abs. 3 Nr. 1, 316 Abs. 1, 2, 52, 69, 69a StGB.

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