Landgericht Münster, 2018-08-28, 3 S 141/17

3 S 141/17Tribunale cantonale28 ago 2018

Testo completo

Landgericht Münster — 3 S 141/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-28

Aktenzeichen: 3 S 141/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0828.3S141.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil- (Berufungs-) Kammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 29.09.2017 - 48 C 831/16 - wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.384,34 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

  • aus einem Betrag in Höhe von 1.307,00 € seit dem 03.10.2015 sowie

  • aus einem Betrag von 77,34 € seit dem 10.11.2015

zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 35 %, der Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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