Landgericht Münster, 2019-12-12, 2 Ks-30 Js 105/19-15/19

2 Ks-30 Js 105/19-15/19Tribunale cantonale12 dic 2019

Testo completo

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 105/19-15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-12

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 105/19-15/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:1212.2KS30JS105.19.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer – Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, in Tateinheit mit vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von

sieben Jahren

verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Der Vorwegvollzug von zwei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe wird angeordnet.

Dem Angeklagten darf vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklage.

Angewandte Vorschriften: §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1. a), 316 Abs. 1, 22, 23, 21, 49, 52, 64, 67 Abs. 2, 69 a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.

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