Landgericht Siegen, 2008-11-25, 8 O 65/08

8 O 65/08Tribunale cantonale25 nov 2008

Regest

Zur Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts, der von einem Gast auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen wir, nachdem er über die Kapuze eines Mantels gestolpert ist, die über den Stuhl eines anderen Gastes auf den Fußboden hing.

Testo completo

Landgericht Siegen — 8 O 65/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: 8 O 65/08

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2008:1125.8O65.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2, BGB § 823 Abs. 1, BGB § 253 Abs. 2

Leitsätze

Zur Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts, der von einem Gast auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen wir, nachdem er über die Kapuze eines Mantels gestolpert ist, die über den Stuhl eines anderen Gastes auf den Fußboden hing.

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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