Landgericht Siegen, 2011-07-19, 2 O 289/10

2 O 289/10Tribunale cantonale19 lug 2011

Regest

Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, der den Franchisenehmer zum Bezug von Waren bei einem bestimmten Anbieter verpflichtet.

Testo completo

Landgericht Siegen — 2 O 289/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: 2 O 289/10

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0719.2O289.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB § 433, BGB § 138

Leitsätze

Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, der den Franchisenehmer zum Bezug von Waren bei einem bestimmten Anbieter verpflichtet.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.966,46 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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