4 T 243/17•Landgericht Siegen, 2018-01-24, 4 T 243/17
Landgericht Siegen, 2018-01-24, 4 T 243/17
4 T 243/17Tribunale cantonale24 gen 2018
Regest
Bei der Auslegung des § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO ist das gewandelte Verständnis über die soziale Stellung behinderter Menschen zu berücksichtigen. Die Pfändung eines Fahrzeuges hat zu unterbleiben, wenn sie dazu führt, dass der Schuldner vom öffentlichen Leben abgeschnitten wird.
Testo completo
Landgericht Siegen — 4 T 243/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-24
Aktenzeichen: 4 T 243/17
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2018:0124.4T243.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 12
Leitsätze
Bei der Auslegung des § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO ist das gewandelte Verständnis über die soziale Stellung behinderter Menschen zu berücksichtigen. Die Pfändung eines Fahrzeuges hat zu unterbleiben, wenn sie dazu führt, dass der Schuldner vom öffentlichen Leben abgeschnitten wird.
Tenor
I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 28.03.2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.