Landgericht Siegen, 2018-01-29, 2 O 179/17

2 O 179/17Tribunale cantonale29 gen 2018

Regest

Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer Vertragskündigung nach längerem Zeitablauf stellt keine unzulässige Rechtsausübung dar, sofern der Kündigungsempfänger keinen Vertrauenstatbestand geschaffen und der Kündigende im Hinblick hierauf keine Dispositionen getroffen hat.

Testo completo

Landgericht Siegen — 2 O 179/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-29

Aktenzeichen: 2 O 179/17

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2018:0129.2O179.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 242

Leitsätze

Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer Vertragskündigung nach längerem Zeitablauf stellt keine unzulässige Rechtsausübung dar, sofern der Kündigungsempfänger keinen Vertrauenstatbestand geschaffen und der Kündigende im Hinblick hierauf keine Dispositionen getroffen hat.

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 07.11.2017 wird zurückgewiesen.

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