Testo completo
Landgericht Siegen — 3 S 69/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-20
Aktenzeichen: 3 S 69/18
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2020:0720.3S69.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 Satz 1, StVG §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, 18 Abs.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 12.06.2018 (Az. 14 C 2312/17) wird dieses abgeändert und wie folgt gefasst:
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 958,42 EUR seit dem 18.05.2017 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber der Gebührenforderung der Rechtsanwälte Krings, Krebs & Kollegen, Markt 23, 52525 Heinsberg in Höhe von 78,90 EUR freizustellen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen