8 S 82/04•Landgericht Wuppertal, 2005-02-02, 8 S 82/04
Landgericht Wuppertal, 2005-02-02, 8 S 82/04
8 S 82/04Tribunale cantonale2 feb 2005
Regest
Kein Anspruch auf Erstattung des sog. Mietwagen-Unfallersatztarifes, wenn dem Unfallgeschädigten bekannt ist, dass er auch zu einem deutlich günstigeren Normaltarif mieten kann
Testo completo
Landgericht Wuppertal — 8 S 82/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-02
Aktenzeichen: 8 S 82/04
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0202.8S82.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Leitsätze
Kein Anspruch auf Erstattung des sog. Mietwagen-Unfallersatztarifes, wenn dem Unfallgeschädigten bekannt ist, dass er auch zu einem deutlich günstigeren Normaltarif mieten kann
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 03.08.2004 - Az. 21 C 84/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.