9 S 42/18•Landgericht Wuppertal, 2018-07-12, 9 S 42/18
Landgericht Wuppertal, 2018-07-12, 9 S 42/18
9 S 42/18Tribunale cantonale12 lug 2018
Regest
„Ein gegenüber dem Verkehr auf einer mehrspurigen Straße vorfahrtpflichtiger Fahrer muss jedenfalls dann mit einem Fahrstreifenwechsel eines vorfahrtberechtigten Fahrers rechnen, wenn die konkrete Ausgestaltung der Örtlichkeiten dazu Veranlassung gibt (hier: bevorstehende Baustelle mit Teilung der Fahrbahnen und Verschwenkung der linken Fahrbahn).“
Testo completo
Landgericht Wuppertal — 9 S 42/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-12
Aktenzeichen: 9 S 42/18
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0712.9S42.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Leitsätze
„Ein gegenüber dem Verkehr auf einer mehrspurigen Straße vorfahrtpflichtiger Fahrer muss jedenfalls dann mit einem Fahrstreifenwechsel eines vorfahrtberechtigten Fahrers rechnen, wenn die konkrete Ausgestaltung der Örtlichkeiten dazu Veranlassung gibt (hier: bevorstehende Baustelle mit Teilung der Fahrbahnen und Verschwenkung der linken Fahrbahn).“
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 14 C 337/17, vom 30.1.2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.