Testo completo
Landgericht Wuppertal — 9 T 12/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 9 T 12/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0131.9T12.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Leitsätze
Ein psychisch Kranker, der auf der Grundlage eines PsychKG untergebracht wird, ist
gemäß § 316 FamFG uneingeschränkt verfahrensfähig, auf ein Rechtsmittel hiergegen
- ggfls. konkludent - zu verzichten.
Tenor
In dem Verfahren zur Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
beschlossen :
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.