Landessozialgericht NRW, 1997-10-22, L 10 Vs 141/94

L 10 Vs 141/94Tribunale delle assicurazioni sociali22 ott 1997

Testo completo

Landessozialgericht NRW — L 10 Vs 141/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-22

Aktenzeichen: L 10 Vs 141/94

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:1022.L10VS141.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 30. Juni 1994 abgeändert. Der Beklagte wird unter weiterer Abänderung der Bescheide vom 10. März und 04. Juni 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Oktober 1992 verurteilt, den Grad der Behinderung für die Zeit ab 01. März 1996 mit 80 festzustellen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu einem Viertel, für das Berufungsverfahren sind keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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