Landessozialgericht NRW, 2014-07-18, L 7 AS 1218/14 B ER

L 7 AS 1218/14 B ERTribunale delle assicurazioni sociali18 lug 2014

Testo completo

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1218/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-18

Aktenzeichen: L 7 AS 1218/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0718.L7AS1218.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 23.06.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 22.11.2014 vorläufig die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe von 368,20 EUR monatlich zu zahlen. Die Zahlung erfolgt unmittelbar an die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft C eG. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren sowie für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus C bewilligt. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.