Testo completo
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 20/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: L 20 SO 20/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0823.L20SO20.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Leitsätze
Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 19.12.2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.