Testo completo
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 791/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: L 6 AS 791/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0615.L6AS791.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 27.04.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Kostenentscheidung wird aufgehoben, soweit den Klägern zu 1 und zu 2 Verschuldenskosten i. H. v. 300 € auferlegt worden sind.
Die Revision wird nicht zugelassen.