I-6 U 3/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-02-15, I-6 U 3/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-02-15, I-6 U 3/00
I-6 U 3/00Tribunale superiore15 feb 2001
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 3/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-15
Aktenzeichen: I-6 U 3/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0215.I6U3.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. September 1999 verkün-dete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise geän-dert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 179.965,89 DM nebst 4 % Zin-sen seit dem 10. April 1998 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte
zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 215.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.