Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-16, I-6 U 166/01

I-6 U 166/01Tribunale superiore16 mag 2002

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 166/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-16

Aktenzeichen: I-6 U 166/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0516.I6U166.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Juli 2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Sicherheiten kön-nen auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansäs-sigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.