Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-07-22, 21 U 204/02

21 U 204/02Tribunale superiore22 lug 2003

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 204/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-22

Aktenzeichen: 21 U 204/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0722.21U204.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - vom 15.11.2002 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtmittel abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 294.342,88 EUR nebst 4 % Zinsen hieraus für die Zeit vom 03.05.2000 bis zum 30.05.2002 und weitere 4 % aus 294.342,88 EUR seit dem 01.06.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden der Klägerin zu 18 % und der Beklagten zu 82 % auferlegt. Von den im Berufungsverfahren angefallenen Kosten tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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