Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-18 U 237/03

I-18 U 237/03Tribunale superiore16 giu 2004

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 237/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: I-18 U 237/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0616.I18U237.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Oktober

2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen

des Landgerichts Düsseldorf (31 O 118/02) teilweise ab-

geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 190.164,82 EUR

nebst 5 % Zinsen aus 118.424,60 EUR seit dem 22. November

2001, weiteren 5 % Zinsen aus 55.058,50 EUR seit dem 30.

Januar 2002 und weitere 5 % Zinsen aus 16.681,72 EUR seit

dem 12. Juli 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurück-

gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu

41 % und die Beklagte zu 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

Leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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